KI-Bildbearbeitung umfasst zwei grundverschiedene Szenarien:
Während die reine Generierung vor allem urheberrechtliche Fragen aufwirft, berührt die Bearbeitung realer Fotos zusätzlich das Recht am eigenen Bild (KUG), das Urheberrecht des Fotografen und den Datenschutz (DSGVO/BDSG). Genau hier entstehen in der Unternehmenspraxis die größten Risiken.

Wenn Kunden oder Unternehmen vorhandenes Bildmaterial von Mitarbeitern oder Kunden per KI bearbeiten lassen, greifen drei strenge rechtliche Rahmen:
1. Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG)
Eine einmal erteilte Fotoeinwilligung ist zweckgebunden. Hat ein Mitarbeiter einem klassischen Teamfoto zugestimmt, gilt dies nicht automatisch für eine KI-generierte Verfremdung, einen Stilwechsel oder die Platzierung in einem völlig neuen digitalen Kontext. Der Bundesgesetzhof (BGH) betont regelmäßig, dass Einwilligungen eng auszulegen sind.
2. Datenschutz & DSGVO (besonders bei Mitarbeitern)
Fotos von Menschen enthalten biometrische Daten. Werden diese in Cloud-KI-Tools hochgeladen, findet eine Datenverarbeitung statt, die oft auf Servern außerhalb der EU erfolgt. Ohne explizite, informierte Einwilligung und einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, geregelt in Art. 28 DSGVO) mit dem KI-Anbieter ist dies datenschutzrechtlich hochriskant. Für Mitarbeiterfotos gilt zudem § 26 BDSG mit besonders strengen Anforderungen an Freiwilligkeit und Widerrufbarkeit.
3. Urheberrecht des Fotografen
Auch wenn das Unternehmen den Fotografen bezahlt hat, liegt das Bearbeitungsrecht (§ 23 UrhG) oft noch beim Urheber. Eine fundamentale KI-Umgestaltung erfordert in vielen Fällen die gesonderte Zustimmung des Fotografen.
Nach aktueller Rechtsprechung setzt der urheberrechtliche Schutz gemäß § 2 UrhG weiterhin eine menschliche geistige Schöpfung voraus (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.04.2026 – I-20 W 2/26; AG München, Urt. v. 13.02.2026 – 142 C 9786/25). Rein maschinell generierte Bilder erfüllen diese Hürde nicht. Das bedeutet:
Werden jedoch fremde Fotos als Input verwendet, liegt eine Urheberrechtsverletzung nur vor, wenn die kreativen Elemente, die die Persönlichkeit des Urhebers ausdrücken, wiedererkennbar in das KI-Ergebnis übernommen wurden (EuGH, Urt. v. 04.12.2025 – C-580/23 „Mio und konektra"; OLG Düsseldorf, a.a.O., Rn. 24). Das bloße Motiv oder Thema allein ist nicht geschützt.
Hinweis: Diese Einschätzung basiert auf dem aktuellen Stand der Diskussion. Für verbindliche Auskünfte sollte stets anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Die Frage „Darf ich KI-Bilder verkaufen oder für mein Marketing nutzen?“ lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind die Nutzungsbedingungen (Terms of Service) des jeweiligen KI-Anbieters:
Kennzeichnung und Integrität von KI-generierten Medien
Die von Google-KI-Systemen (wie Gemini) generierte Bilddateien enthalten technisch bedingt ein unsichtbares, digitales Wasserzeichen (SynthID) sowie sichtbare Herkunftskennzeichnungen. Diese sind fester Bestandteil der Bilddatei und dienen der Transparenz sowie der maschinellen Erkennbarkeit des KI-Ursprungs.
Es ist untersagt, diese integrierten Kennzeichnungen oder digitalen Wasserzeichen absichtlich zu manipulieren, zu umgehen oder zu entfernen, sofern dies dazu dient, den KI-Ursprung der Inhalte verschleiernd zu verfälschen oder gegen die Nutzungsbedingungen des Anbieters zu verstoßen.
Quelle: Google: KI‑generierte Bilder, Videos und Audioinhalte überprüfen
Achtung: Auch wenn der Anbieter die kommerzielle Nutzung erlaubt, können Dritte Rechte geltend machen – etwa wenn die KI versehentlich markenrechtlich geschützte Logos oder erkennbare Personen abbildet.
Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch rechtlich zulässig. Zu den klaren Grenzen gehören:
Nein, Sie müssen absolut keine Angst haben, verklagt zu werden, und das Zuschneiden gilt rechtlich oder technisch gesehen nicht als böswillige „Entfernung“ eines Wasserzeichens.
Hier sind die Hintergründe dazu, warum du völlig auf der sicheren Seite bist:
Es ist kein sichtbares Logo: Googles Wasserzeichen (SynthID) ist kein aufgedrucktes Copyright-Zeichen oder Logo in der Ecke, das du absichtlich wegschneidest. Es ist ein unsichtbares, mathematisches Muster, das direkt in die Pixel des Bildes eingewoben ist. Quelle: Skywork.ai - SynthID Watermark
Technisch eingeplant: Das System ist genau für solche alltäglichen Bearbeitungen konzipiert. Das Wasserzeichen ist so über das gesamte Bild verteilt, dass es normale Bearbeitungsschritte wie Zuschneiden (Cropping), Größenanpassungen oder Komprimierungen in der Regel problemlos überstehen kann. Man zerstört oder entfernt damit also nicht aktiv den Zweck des Wasserzeichens.
Keine rechtlichen Konsequenzen: Das Zuschneiden von Bildern für Layout-Vorgaben (z. B. Banner, quadratische Formate für Social Media) ist ein völlig normaler redaktioneller und grafischer Prozess. Es gibt kein Gesetz oder Nutzungsrecht, das verlangt, dass ein KI-Bild pixelgenau in Originalgröße veröffentlicht werden muss, nur damit ein internes Erkennungssystem intakt bleibt. Niemand wird jemanden wegen eines regulären Zuschnitts verklagen. Quelle: Google Synth ID
Schlussfolgerung: Man kann das Bild also bedenkenlos an das Format des jeweiligen Mediums anpassen. Man muss und kann das Wasserzeichen weder manuell hinzufügen noch wiederherstellen.
Mit dem EU AI Act (Art. 50) gelten seit dem 2. August 2026 konkrete Transparenzpflichten für KI-Inhalte (EU-Kommission, Guidelines on transparency obligations, 06.08.2026):
Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind Systeme, die lediglich eine Hilfsfunktion für „standard editing" erfüllen (z. B. Farbkorrektur, Rechtschreibprüfung) oder keine signifikante Veränderung des Inhalts bewirken. Der Code of Practice on Transparency of AI-generated Content (30.07.2026) dient als anerkannter Compliance-Nachweis.
Wer diese Pflichten ignoriert, riskiert Bußgelder und Abmahnungen. Gleichzeitig stärkt eine transparente Kennzeichnung das Vertrauen bei Kunden und Partnern.
Transparenz im Netz bekommt ein neues Gesicht – oder besser gesagt: ein neues Symbol. Die Europäische Kommission hat offizielle EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten vorgestellt. Damit reagiert Brüssel auf die wachsenden Herausforderungen durch täuschend echte Deepfakes und automatisierte Falschinformationen.
Wer jetzt denkt noch mehr Paragrafen-Bürokratie“, kann aufatmen: Die Icons sind als praktisches Werkzeug gedacht, das Licht in den Dschungel der Transparenzpflichten bringen soll.
Warum das Ganze?
Mit dem Inkrafttreten des EU-KI-Gesetzes (AI Act) – insbesondere nach Artikel 50 – sind Betreiber generativer KI-Systeme in der Pflicht, KI-Inhalte offenzulegen. Das gilt vor allem für:
Deepfakes: Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die realen Personen oder Ereignissen täuschend ähnlich sehen und als echt wahrgenommen werden könnten.
Sensible KI-Texte: Automatisch generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die ohne menschliche redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden.
Ziel ist es, das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken und Desinformation einzudämmen, ohne dabei die kreative Freiheit abzuwürgen.
Die EU stellt die Symbole in verschiedenen Formaten (SVG/PNG) sowie in Schwarz-Weiß-Varianten (inklusive Transparenzen) komplett kostenlos zur Verfügung. Je nach Inhalt gibt es drei verschiedene Ausprägungen:
Das Basis-Symbol: Die universelle Kennzeichnung, wenn KI im Spiel ist.
„Teilweise KI-modifiziert“: Perfekt für bearbeitete Real-Inhalte, wie etwa ein eingetuschtes Gesicht auf einem Foto oder nachträglich digital eingerichtete Immobilienfotos.
„Vollständig KI-generiert“: Für Inhalte, die komplett von der KI erschaffen wurden – von komplett synthetischen Musikstücken bis hin zu KI-Videos ohne menschliche Nachbearbeitung.
Wichtige Ausnahmen: Wo die Pflicht nicht greift
Nicht jede KI-Anwendung muss sofort mit Warnschildern versehen werden. Es gibt sinnvolle Ausnahmen:
Freiwillige Symbole, strenge Pflichten
Hier liegt der haken beziehungsweise die Eigenverantwortung: Die Nutzung der EU-Icons ist freiwillig – die gesetzlichen Transparenzpflichten aus dem KI-Gesetz hingegen nicht.
Wer die Icons nutzt, ist nicht automatisch rechtlich auf der sicheren Seite, hat aber ein standardisiertes, EU-weites Werkzeug zur Hand, das in Usability-Tests bereits positiv abgeschnitten hat. Besonders wichtig: Die Icons sollten gut sichtbar sein, auch beim Herunterladen oder Teilen erhalten bleiben und barrierefrei (z. B. via Screenreader) lesbar sein.
Was es für Creator & Unternehmen bedeutet
Die EU-Icons sind ein gelungener Versuch, die abstrakten Vorgaben des AI Acts mit Leben zu füllen. Wer generative KI professionell nutzt, sollte sich die kostenlosen Grafiken definitiv ansehen und in die eigenen Workflows integrieren – denn Transparenz wird im Zeitalter von Synthetik-Media zur wichtigsten Währung für Glaubwürdigkeit.
Quelle & Downloads: Europäische Kommision - EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten
Theorie ist wichtig – aber wie sieht eine datenschutzkonforme KI-Bildbearbeitung in der Agenturpraxis aus? Viele Unternehmen stehen vor dem Dilemma: Kunden liefern vorhandenes Bildmaterial, doch Model-Release-Verträge und DSGVO-Einwilligungen decken eine KI-Nachbearbeitung oft nicht ab.
Weis Digital hat hierfür einen simplen Anonymisierungs-Workflow entwickelt, der biometrische Daten konsequent schützt:
Durch diesen sogenannten „Air-Gap“-Ansatz gelangen keine biometrischen Echt-Daten von Kunden, Mitarbeitern oder deren Kunden in externe KI-Systeme. Persönlichkeits- und Bildrechte bleiben gewahrt, DSGVO- und AI-Act-Compliance werden sichergestellt.
Transparenz inklusive: Alle Ergebnisse werden entsprechend gekennzeichnet und beim Upload auf Plattformen werden die verfügbaren KI-Checkboxen aktiviert. Die erzeugten synthetischen Varianten sind Eigenleistungen, für die dem Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte übertragen werden.
Sie können den Workflow - KI-Bildbearbeitung ebenfalls als hochaufgelöste PDF herunterladen.
Hinweis: Dieser Workflow wird derzeit durch einen Fachanwalt für Medien- und KI-Recht geprüft. Er stellt eine Best-Practice-Empfehlung dar, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung.
KI-Bildbearbeitung bietet enormes Potenzial für Marketing, Content-Creation und visuelle Kommunikation. Unternehmen sollten sich jedoch nicht auf technische Machbarkeit allein verlassen. Eine klare Strategie für Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und Kennzeichnungspflichten ist unverzichtbar.
Der Schlüssel liegt in transparenten Prozessen, dokumentierten Einwilligungen und datenschutzkonformen Workflows. Wer hier proaktiv handelt, minimiert Risiken und positioniert sich als vertrauenswürdiger Partner in der KI-Ära.
Sie möchten KI in Ihrem Unternehmen einsetzen? Treten Sie mit Weis Digital in Kontakt. Wir beraten Sie gerne.
IHK: Gewerbliche Nutzung von Bildern und Fotos
Beitrag teilen:
Unverbindlich Projekt anfragen
E-Mail:
mail@weis.digital
Telefon:
02162-1445789
Unverbindlich Projekt anfragen